Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unserem Winterdienst in der StädteRegion Aachen

Allgemeine Fragen

Welche Gebiete deckt Ihr Winterdienst ab?

Wir sind in der gesamten StädteRegion Aachen im Einsatz, einschließlich:

Stolberg, Aachen, Eschweiler, Würselen, Alsdorf, Herzogenrath, Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath.

Für spezielle Anfragen außerhalb dieser Gebiete kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Bieten Sie Winterdienst für Privatkunden und Gewerbe an?

Ja, wir bieten unseren professionellen Winterdienst sowohl für Privatkunden als auch für Gewerbebetriebe an.

• Privat: Einfahrten, Gehwege, Parkplätze

• Gewerbe: Firmengelände, Parkplätze, Zufahrtsstraßen, Logistikflächen

Sind Sie auch nachts und am Wochenende erreichbar?

Ja, absolut! Wir bieten einen 24/7 Service.

Unser Winterdienst ist rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, für Sie im Einsatz. Schnee und Eis halten sich nicht an Öffnungszeiten - wir auch nicht!

Notfall-Hotline: +49 151 67953812

Leistungen & Service

Wann beginnt Ihr Winterdienst mit der Arbeit?

Wir beginnen mit der Schneeräumung bei einer Schneehöhe ab 3-5 cm.

Bei Glättegefahr (Frost, Eisregen) streuen wir bereits präventiv, auch ohne Schneefall.

Unser Team überwacht kontinuierlich die Wetterlage und beginnt rechtzeitig mit den Vorbereitungen.

Wie schnell können Sie nach einem Schneefall bei uns sein?

Unsere durchschnittliche Reaktionszeit beträgt 1-2 Stunden nach Schneebeginn.

Bei Vertragspartnern garantieren wir definierte Räumzeiten je nach Prioritätsstufe:

• Priorität 1 (kritische Bereiche): innerhalb 1 Stunde

• Priorität 2 (Standard): innerhalb 2 Stunden

• Priorität 3 (unkritisch): innerhalb 4 Stunden

Welche Streumittel verwenden Sie?

Wir verwenden umweltfreundliche Streumittel auf Basis von:

Auftausalz (Natriumchlorid) - effektiv bis -10°C

Feuchtsalz (reduzierter Verbrauch, umweltschonend)

Sand/Granulat - für umweltsensible Bereiche

Biologische Alternativen - auf Wunsch verfügbar

Die Wahl des Streumittels erfolgt je nach Anforderung, Temperatur und Umgebung.

Räumen Sie auch Gehwege und Parkplätze?

Ja, selbstverständlich! Unser Service umfasst:

✓ Gehwege und Fußwege

✓ Parkplätze und Stellflächen

✓ Zufahrtsstraßen und Einfahrten

✓ Firmengelände und Betriebshöfe

✓ Treppen und Rampen

✓ Laderampen und Logistikflächen

Verträge & Preise

Brauche ich einen Jahresvertrag oder geht es auch kurzfristig?

Wir bieten flexible Lösungen:

Wintervertrag (empfohlen): Garantierte Verfügbarkeit, feste Preise, Prioritätsbehandlung

Einzeleinsätze: Auch kurzfristige Anfragen möglich, nach Verfügbarkeit

Notfalleinsätze: 24/7 verfügbar (ggf. Aufschlag)

Für beste Planungssicherheit empfehlen wir einen Wintervertrag vor Saisonbeginn.

Wie werden die Kosten berechnet?

Die Kosten richten sich nach:

Flächengröße (Quadratmeter)

Häufigkeit der Einsätze

Vertragsart (Pauschal oder nach Aufwand)

Zusatzleistungen (Streuen, Schneeabfuhr, etc.)

Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses, individuelles Angebot nach Besichtigung vor Ort.

Gibt es eine Bereitschaftspauschale?

Bei Winterverträgen ist eine moderate Bereitschaftspauschale üblich. Diese deckt:

✓ Wetterüberwachung

✓ Einsatzbereitschaft 24/7

✓ Vorgehaltene Ressourcen (Personal, Fahrzeuge)

✓ Garantierte Verfügbarkeit

Die Einsatzkosten werden dann nur nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Details besprechen wir gerne individuell.

Sonstiges

Wer haftet bei Unfällen durch Glätte?

Bei einem Winterdienst-Vertrag übernehmen wir die Räum- und Streupflicht.

Wir sind vollversichert (Betriebshaftpflicht) für alle Schäden, die durch unsere Tätigkeit entstehen könnten.

Wichtig: Der Vertragspartner bleibt grundsätzlich in der Verantwortung, daher ist ein zuverlässiger Winterdienst essentiell.

Unsere Dokumentation aller Einsätze bietet zusätzliche Rechtssicherheit.

Dokumentieren Sie Ihre Einsätze?

Ja! Wir dokumentieren jeden Einsatz sorgfältig:

✓ Zeitpunkt (Beginn und Ende)

✓ Durchgeführte Maßnahmen

✓ Verwendete Materialien und Mengen

✓ Fotos vor/nach der Räumung

✓ Wetterbedingungen

Diese Dokumentation erhalten Sie monatlich und dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Pflichterfüllung.

Kann ich kurzfristig kündigen wenn kein Schnee fällt?

Winterverträge haben in der Regel eine Laufzeit für die gesamte Wintersaison (November - März).

Die Bereitschaftspauschale ist auch bei wenig Schnee fällig, da wir Personal und Fahrzeuge vorhalten müssen.

Vorteil: Bei plötzlichem Wintereinbruch sind Sie garantiert versorgt, ohne hohe Notfall-Aufschläge zahlen zu müssen.

Noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie uns direkt: